Honorartableu der Rheinspect GbR
Zur Berechnung des Grundhonorars:

Erläuterung:
* Die Schadenhöhe, an der sich das Grundhonorar orientiert, wird übereinstimmend als Reparaturkosten (Netto) zzgl. einer eventuellen merkantilen Wertminderung und im Totalschaden (technisch oder wenn die Reparaturkosten zzgl. einer etwaigen merkantilen Wertminderung den Wiederbeschaffungswer übersteigt) als Wiederbeschaffungswert brutto.
Weit überwiegend wird auch in Fällen der sogenannten 130%-Grenze der Wiederbeschaffungswert (Brutto) als Grundlage für die Bemessung der Schadenhöhe herangezogen.
Zusatzleistungen:

